![]() |
HOME | ÜBER UNS | ELEKTRO | SICHERHEIT | HAUS & HOF | Q-POLITIK | JOBS | IMPRESSUM | PARTNER |
![]() |
Anlagen-Überprüfungen
Die ÖNORM ÖVE E8101 (vormals ÖVE E8001 und ÖVE EN1) - Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis 1000V - definiert, wie der Installateur eine elektrische Anlage zu errichten und zu dokumentieren hat (Anlagenbuch). Der Betrieb von elektrischen Anlagen ist zudem in der Norm EN 50110 geregelt.
Ein konzessionierter Elektrobetrieb ist verpflichtet, dem Anlageneigentümer bzw. Betreiber bei neu errichteten Anlagen eine Anlagenüberprüfung lt. ÖVE E8101-6-600 (Erstprüfung) inkl. ordnungsgemäßem Anlagenbuch zu erstellen. In diesem Anlagenbuch sind alle elektrotechnisch relevanten Daten zusammen gefasst und dokumentiert. Bei bestehenden elektrischen Anlagen, die in einem, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Überprüfungsintervall (Gewerbebetriebe, Gastgewerbe, etc.) überprüft werden müssen, ist die Norm ÖVE E8101-6-600.4 oder .5 maßgeblich. Dieser Abschnitt der Norm hat die Wiederkehrende und die Außerordentliche Überprüfung von elektrischen Anlagen zum Thema.
Akkurat Haustechnik bietet Ihnen folgende Überprüfungen an:
[ Vorige Seite ] |