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Anlagen-Überprüfungen

Jede elektrische Anlage, gleich ob es sich um eine Wohnung, Gewerbeobjekt, Büro oder ähnliches handelt, die von einem befugten Elektrounternehmen errichtet wird, unterliegt dem Elektrotechnikgesetz (ETG 1992 BGBL 19993/106). In diesem Gesetz sind die Anforderungen an elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel beschrieben. Das Elektrotechnikgesetz ist mit zusätzlichen Verordnungen und Normen verbunden, die für den befugten Elektrofachmann verbindlich sind.

Die ÖNORM ÖVE E8001 (vormals ÖVE EN1) - Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis 1000V - definiert, wie der Installateur eine elektrische Anlage zu errichten und zu dokumentieren hat (Anlagenbuch). Der Betrieb von elektrischen Anlagen ist zudem in der Norm EN 50110 geregelt.

Ein konzessionierter Elektrobetrieb ist verpflichtet, dem Anlageneigentümer bzw. Betreiber bei neu errichteten Anlagen eine Anlagenüberprüfung lt. ÖVE E8101-6-600 (Erstprüfung) inkl. ordnungsgemäßem Anlagenbuch zu erstellen. In diesem Anlagenbuch sind alle elektrotechnisch relevanten Daten zusammen gefasst und dokumentiert.
Daher sollten alle Personen, Privatpersonen ebenso wie Unternehmer, bei neu errichteten Anlagen eine ordnungsgemäße Anlagenüberprüfung einfordern.

Bei bestehenden elektrischen Anlagen, die in einem, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Überprüfungsintervall (Gewerbebetriebe, Gastgewerbe, etc.) überprüft werden müssen, ist die Norm ÖVE E8101-6-600.4 oder .5 maßgeblich. Dieser Abschnitt der Norm hat die Wiederkehrende und die Außerordentliche Überprüfung von elektrischen Anlagen zum Thema.

Akkurat Haustechnik bietet Ihnen folgende Überprüfungen an:

  • ÖVE E8101-6-600: Erstprüfung (bei neu errichteten Anlagen)
  • ÖVE E8001-6-600.4: Wiederkehrende Überprüfung (bei Bestandsanlagen, wenn es schon eine Erstprüfung gegeben hat), bzw. Außerordentliche Überprüfung (bei bestehenden Anlagen, bei denen kein Anlagenbuch vorhanden ist)
  • ÖVE E8701: Überprüfung elektrischer Betriebsmittel (Geräte und Apparate)